Der erste Eindruck zählt – auch bei der bAV. Wer neue Mitarbeitende von Tag 1 an überzeugend und rechtssicher informiert, schafft Bindung und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Was im Onboarding gehört
- Schriftliche Information über §1a-Anspruch (Pflicht).
- Vorstellung der Versorgungsordnung.
- Erklärung des AG-Zuschusses.
- Möglichkeit zur direkten Antragstellung.
- Dokumentierte Bestätigung der Information.
