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bAV im Onboarding – Neue Mitarbeitende rechtssicher informieren

6 Min. Praxistipps26. März 2026

Der erste Eindruck zählt – auch bei der bAV. Wer neue Mitarbeitende von Tag 1 an überzeugend und rechtssicher informiert, schafft Bindung und vermeidet spätere Streitigkeiten.

Was im Onboarding gehört

  • Schriftliche Information über §1a-Anspruch (Pflicht).
  • Vorstellung der Versorgungsordnung.
  • Erklärung des AG-Zuschusses.
  • Möglichkeit zur direkten Antragstellung.
  • Dokumentierte Bestätigung der Information.

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