Kleine Unternehmen stehen bei der bAV oft vor einem Dilemma: Sie sind gesetzlich zur Entgeltumwandlung verpflichtet, haben aber selten eigene HR- oder Compliance-Ressourcen. Dieser Leitfaden zeigt, wie sich eine vollständige, rechtssichere bAV in einem Kleinunternehmen mit 5–50 Mitarbeitenden umsetzen lässt.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten auch für Kleinunternehmen?
- Anspruch auf Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG für jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
- Pflichtzuschuss von 15 % auf umgewandelte Beträge seit 2022 (auch Altverträge).
- Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber der Belegschaft.
- Gleichbehandlungsgrundsatz bei freiwilligen Zuschüssen.
Schritt 1: Bestandsanalyse
Erfassen Sie alle bestehenden bAV-Verträge im Unternehmen. Mit bAV.Software lassen sich PDF-Verträge per KI-Analyse einlesen und automatisch klassifizieren.
Schritt 2: Versorgungsordnung erstellen
Eine standardisierte Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. Vorlagen sind in der Plattform integriert.
Schritt 3: Mitarbeiterkommunikation
Information aller Beschäftigten über den Anspruch und das Angebot – revisionssicher dokumentiert. Das Mitarbeiter-Portal übernimmt diese Aufgabe automatisch.
Schritt 4: Auswahl des Durchführungswegs
Für Kleinunternehmen ist die Direktversicherung in 95 % der Fälle die beste Wahl: keine Bilanzberührung, klare Steuerregeln, volle Portabilität.
Schritt 5: Laufende Verwaltung digitalisieren
Excel-Listen sind das größte Risiko. Eine spezialisierte Software senkt den Verwaltungsaufwand um bis zu 80 %.
