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bAV für Kleinunternehmen bis 50 Mitarbeitende – Leitfaden 2026

8 Min. Praxistipps10. April 2026

Kleine Unternehmen stehen bei der bAV oft vor einem Dilemma: Sie sind gesetzlich zur Entgeltumwandlung verpflichtet, haben aber selten eigene HR- oder Compliance-Ressourcen. Dieser Leitfaden zeigt, wie sich eine vollständige, rechtssichere bAV in einem Kleinunternehmen mit 5–50 Mitarbeitenden umsetzen lässt.

Welche gesetzlichen Pflichten gelten auch für Kleinunternehmen?

  • Anspruch auf Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG für jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
  • Pflichtzuschuss von 15 % auf umgewandelte Beträge seit 2022 (auch Altverträge).
  • Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber der Belegschaft.
  • Gleichbehandlungsgrundsatz bei freiwilligen Zuschüssen.

Schritt 1: Bestandsanalyse

Erfassen Sie alle bestehenden bAV-Verträge im Unternehmen. Mit bAV.Software lassen sich PDF-Verträge per KI-Analyse einlesen und automatisch klassifizieren.

Schritt 2: Versorgungsordnung erstellen

Eine standardisierte Versorgungsordnung schafft Rechtssicherheit und Gleichbehandlung. Vorlagen sind in der Plattform integriert.

Schritt 3: Mitarbeiterkommunikation

Information aller Beschäftigten über den Anspruch und das Angebot – revisionssicher dokumentiert. Das Mitarbeiter-Portal übernimmt diese Aufgabe automatisch.

Schritt 4: Auswahl des Durchführungswegs

Für Kleinunternehmen ist die Direktversicherung in 95 % der Fälle die beste Wahl: keine Bilanzberührung, klare Steuerregeln, volle Portabilität.

Schritt 5: Laufende Verwaltung digitalisieren

Excel-Listen sind das größte Risiko. Eine spezialisierte Software senkt den Verwaltungsaufwand um bis zu 80 %.

Häufige Fragen

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