Die bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist juristisches und steuerliches Spezialgebiet. Falsch konstruiert, droht die Aberkennung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – mit massiven Steuerfolgen.
Die zentralen Anforderungen
- Erdienenszeitraum: mindestens 10 Jahre bis Renteneintritt.
- Probezeit: mindestens 2–3 Jahre Tätigkeit vor Zusage.
- Angemessenheit: Versorgung darf nicht über 75 % des letzten Aktivgehalts liegen.
- Schriftform und klare Vertragsbedingungen.
- Finanzierung über externes Versorgungswerk (Rückdeckung).
Risiko vGA
Bei beherrschenden Gesellschaftern (>50 %) prüft das Finanzamt streng. Eine vGA führt zur vollen Versteuerung der Beiträge als Gewinnausschüttung – wirtschaftlich katastrophal.
