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bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) – Sonderregeln 2026

8 Min. Compliance11. März 2026

Die bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist juristisches und steuerliches Spezialgebiet. Falsch konstruiert, droht die Aberkennung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – mit massiven Steuerfolgen.

Die zentralen Anforderungen

  • Erdienenszeitraum: mindestens 10 Jahre bis Renteneintritt.
  • Probezeit: mindestens 2–3 Jahre Tätigkeit vor Zusage.
  • Angemessenheit: Versorgung darf nicht über 75 % des letzten Aktivgehalts liegen.
  • Schriftform und klare Vertragsbedingungen.
  • Finanzierung über externes Versorgungswerk (Rückdeckung).

Risiko vGA

Bei beherrschenden Gesellschaftern (>50 %) prüft das Finanzamt streng. Eine vGA führt zur vollen Versteuerung der Beiträge als Gewinnausschüttung – wirtschaftlich katastrophal.

Häufige Fragen

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