Die Förderung nach §100 EStG ist eines der attraktivsten Instrumente in der bAV: Arbeitgeber erhalten 30 % ihres Beitrags vom Staat zurück – direkt über die Lohnsteueranmeldung. Trotzdem wird sie deutlich unter Wert genutzt.
Voraussetzungen 2026
- Mitarbeitender mit Bruttoarbeitslohn bis ca. 2.575 € monatlich.
- AG-finanzierter Beitrag (zusätzlich zur Entgeltumwandlung).
- Mindestbeitrag 240 € pro Jahr, Höchstbeitrag 960 € pro Jahr.
- Ungezillmerter Tarif (alle gängigen bAV-Tarife erfüllen das).
Beispiel
Arbeitgeber zahlt 80 €/Monat = 960 €/Jahr für eine Mitarbeiterin in Vollzeit mit 2.300 € Brutto. Förderung: 288 €/Jahr (30 %). Effektive AG-Kosten: 672 €.
