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§100 EStG – bAV-Förderung für Geringverdienende optimal nutzen

7 Min. Gesetzgebung21. März 2026

Die Förderung nach §100 EStG ist eines der attraktivsten Instrumente in der bAV: Arbeitgeber erhalten 30 % ihres Beitrags vom Staat zurück – direkt über die Lohnsteueranmeldung. Trotzdem wird sie deutlich unter Wert genutzt.

Voraussetzungen 2026

  • Mitarbeitender mit Bruttoarbeitslohn bis ca. 2.575 € monatlich.
  • AG-finanzierter Beitrag (zusätzlich zur Entgeltumwandlung).
  • Mindestbeitrag 240 € pro Jahr, Höchstbeitrag 960 € pro Jahr.
  • Ungezillmerter Tarif (alle gängigen bAV-Tarife erfüllen das).

Beispiel

Arbeitgeber zahlt 80 €/Monat = 960 €/Jahr für eine Mitarbeiterin in Vollzeit mit 2.300 € Brutto. Förderung: 288 €/Jahr (30 %). Effektive AG-Kosten: 672 €.

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