Sobald ein Betriebsrat besteht, ist die bAV regelmäßig mitbestimmungspflichtig (§87 BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Pflichtinhalte
- Geltungsbereich (Mitarbeitergruppen)
- Durchführungsweg & Versorgungsträger
- Beitragshöhe und §1a-Pflichtzuschuss
- Wahlrechte (Beitragspause, Erhöhung, Reduktion)
- Verfahren bei Eintritt, Austritt, Elternzeit
