§613a BGB ordnet den automatischen Übergang aller arbeitsrechtlichen Pflichten – einschließlich der bAV – auf den Erwerber an. In M&A-Transaktionen wird die bAV deshalb regelmäßig zum entscheidenden Prüfpunkt der Due Diligence.
Pflichten des Erwerbers
- Vollständige Übernahme bestehender Versorgungsverträge.
- Fortführung der Versorgungsordnung.
- Anpassungspflicht nach §16 BetrAVG.
- Information der übergehenden Mitarbeitenden über die Übernahme.
Risiken in der Due Diligence
Versteckte Pensionsverpflichtungen, fehlerhafte Zuschusszahlungen und veraltete Versorgungsordnungen sind die häufigsten Fallstricke. Eine KI-gestützte Bestandsanalyse identifiziert diese Risiken in Stunden statt Wochen.
