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bAV beim Betriebsübergang nach §613a BGB – das müssen Sie beachten

8 Min. Compliance24. März 2026

§613a BGB ordnet den automatischen Übergang aller arbeitsrechtlichen Pflichten – einschließlich der bAV – auf den Erwerber an. In M&A-Transaktionen wird die bAV deshalb regelmäßig zum entscheidenden Prüfpunkt der Due Diligence.

Pflichten des Erwerbers

  • Vollständige Übernahme bestehender Versorgungsverträge.
  • Fortführung der Versorgungsordnung.
  • Anpassungspflicht nach §16 BetrAVG.
  • Information der übergehenden Mitarbeitenden über die Übernahme.

Risiken in der Due Diligence

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Häufige Fragen

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