Ein Jobwechsel wirft regelmäßig Fragen zur bestehenden bAV auf. Mitarbeitende haben drei Hauptoptionen, die je nach Vertragsart und neuem Arbeitgeber unterschiedlich sinnvoll sind.
Optionen
- Vertrag privat fortführen (eigene Beiträge nach Steuer).
- Beitragsfrei stellen – Anwartschaft bleibt erhalten.
- Übertragung auf neuen Arbeitgeber (§4 BetrAVG, Übertragungswert).
