recht
Für Arbeitgeber
Quotale Anrechnung bei Teilzeit
Berechnung von bAV-Anwartschaften bei Teilzeitbeschäftigung.
Bei Teilzeitbeschäftigung sind Versorgungsleistungen quotal nach dem Verhältnis der tatsächlichen zur regulären Arbeitszeit zu berechnen. Eine pauschale Schlechterstellung verstößt gegen §4 TzBfG.
Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.
Die wichtigsten Fakten
- Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
- Relevanz: Compliance & Bilanz
- Prüfintervall: jährlich
Praxisrelevanz
Berechnung von bAV-Anwartschaften bei Teilzeitbeschäftigung. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.
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- Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
- Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
- Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ
Häufige Fragen
Unklare Quotelungsregeln in Versorgungsordnungen führen zu Nachzahlungs- und Diskriminierungsrisiken. Eine transparente Berechnungsformel ist Pflicht.
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