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Für Arbeitgeber

Quotale Anrechnung bei Teilzeit

Berechnung von bAV-Anwartschaften bei Teilzeitbeschäftigung.

Bei Teilzeitbeschäftigung sind Versorgungsleistungen quotal nach dem Verhältnis der tatsächlichen zur regulären Arbeitszeit zu berechnen. Eine pauschale Schlechterstellung verstößt gegen §4 TzBfG.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Berechnung von bAV-Anwartschaften bei Teilzeitbeschäftigung. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Unklare Quotelungsregeln in Versorgungsordnungen führen zu Nachzahlungs- und Diskriminierungsrisiken. Eine transparente Berechnungsformel ist Pflicht.
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