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Für Mitarbeitende

Quellensteuer bei Auslandsrenten

Besteuerung von Betriebsrenten bei Wohnsitz im Ausland.

Verlegt ein Betriebsrentner seinen Wohnsitz ins Ausland, hängt die Besteuerung vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Deutschland behält in vielen Fällen das Besteuerungsrecht über eine Quellensteuer.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Besteuerung von Betriebsrenten bei Wohnsitz im Ausland. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Bei Auszahlung an Empfänger im Ausland ist eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern erforderlich, andernfalls wird Lohnsteuer einbehalten.
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