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Für Arbeitgeber

Jubiläumszuwendung und bAV

Steuerliche Behandlung und Umwandlungspotenzial von Jubiläumszahlungen.

Jubiläumszuwendungen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Umwandlung in einen bAV-Beitrag nach §3 Nr. 63 EStG ist möglich und kann den Vervielfältiger nach §3 Nr. 63 Satz 3 EStG nutzen.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Steuerliche Behandlung und Umwandlungspotenzial von Jubiläumszahlungen. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können bis zu 4% BBG je Dienstjahr (max. 10 Jahre) zusätzlich steuerfrei in eine bAV eingebracht werden – ideal für Abfindungen und Jubiläumszahlungen.
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