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Für Arbeitgeber
Jubiläumszuwendung und bAV
Steuerliche Behandlung und Umwandlungspotenzial von Jubiläumszahlungen.
Jubiläumszuwendungen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Umwandlung in einen bAV-Beitrag nach §3 Nr. 63 EStG ist möglich und kann den Vervielfältiger nach §3 Nr. 63 Satz 3 EStG nutzen.
Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.
Die wichtigsten Fakten
- Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
- Relevanz: Compliance & Bilanz
- Prüfintervall: jährlich
Praxisrelevanz
Steuerliche Behandlung und Umwandlungspotenzial von Jubiläumszahlungen. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.
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- Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
- Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
- Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ
Häufige Fragen
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können bis zu 4% BBG je Dienstjahr (max. 10 Jahre) zusätzlich steuerfrei in eine bAV eingebracht werden – ideal für Abfindungen und Jubiläumszahlungen.
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