Jahresmeldung zur Sozialversicherung
Pflichtmeldung des Arbeitgebers über das beitragspflichtige Entgelt.
Mit der Jahresmeldung melden Arbeitgeber bis zum 15. Februar des Folgejahres das gesamte sozialversicherungspflichtige Entgelt jedes Beschäftigten an die Einzugsstelle. Entgeltumwandlungsbeträge sind dabei korrekt abzugrenzen.
Die wichtigsten Fakten
- Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
- Relevanz: Compliance & Bilanz
- Prüfintervall: jährlich
Praxisrelevanz
Pflichtmeldung des Arbeitgebers über das beitragspflichtige Entgelt. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.
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Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
- Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
- Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
Häufige Fragen
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