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Für Arbeitgeber

Insolvenzsicherung in der bAV

Schutz von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeber-Insolvenz über den PSVaG.

Die Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) schützt unverfallbare Versorgungsanwartschaften und laufende Renten in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und – eingeschränkt – Pensionsfonds, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 1 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
  • Relevanz: Compliance & Bilanz
  • Prüfintervall: jährlich

Praxisrelevanz

Schutz von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeber-Insolvenz über den PSVaG. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.

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  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
  • Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
  • Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
FAQ

Häufige Fragen

Der PSV greift bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse, vollständiger Beendigung der Betriebstätigkeit nach erfolglosem Vergleich oder einem außergerichtlichen Vergleich zur Abwendung der Insolvenz.
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