Insolvenzsicherung in der bAV
Schutz von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeber-Insolvenz über den PSVaG.
Die Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) schützt unverfallbare Versorgungsanwartschaften und laufende Renten in den Durchführungswegen Direktzusage, Unterstützungskasse und – eingeschränkt – Pensionsfonds, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.
Die wichtigsten Fakten
- Rechtsgrundlage: BetrAVG / EStG
- Relevanz: Compliance & Bilanz
- Prüfintervall: jährlich
Praxisrelevanz
Schutz von Versorgungsanwartschaften bei Arbeitgeber-Insolvenz über den PSVaG. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Prüfung sind Voraussetzung für Rechtssicherheit und Compliance in der betrieblichen Altersversorgung.
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Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: BetrAVG, EStG, ggf. IAS 19
- Verantwortlich: HR, Payroll, Geschäftsleitung
- Prüfintervall: jährlich im Rahmen des Jahresabschlusses
Häufige Fragen
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