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Geringverdienerförderung nach § 100 EStG: Umsetzung im Unternehmen

Steuerliche Behandlung und betriebliche Umsetzung des Förderbetrags

Dieser Beitrag behandelt die steuerliche Behandlung und die betriebliche Umsetzung der Förderung nach § 100 EStG. Eine allgemeine Einordnung für Beschäftigte bietet Geringverdienerförderung im Überblick.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 4 Min.

Das erfahren Sie in diesem Beitrag

  • Wer profitiert von der Geringverdienerförderung in der bAV?
  • Wie hoch ist die staatliche Zulage für Arbeitgeber nach § 100 EStG?
  • Kann ein Arbeitnehmer die Geringverdienerförderung auch ohne Arbeitgeberbeitrag erhalten?
  • Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Einkommensgrenze überschreitet?
  • Kann die Geringverdienerförderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Einleitung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge in Deutschland. Um insbesondere Geringverdienern den Zugang zu einer zusätzlichen Altersvorsorge zu erleichtern, hat der Gesetzgeber spezielle Fördermechanismen eingeführt. Die Geringverdienerförderung soll Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen motivieren, durch eigene Beiträge und Arbeitgeberzuschüsse eine bAV aufzubauen. Dieser Artikel beleuchtet die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktische Umsetzung der Förderung.

Was ist die Geringverdienerförderung?

Die Geringverdienerförderung ist ein steuerlicher Anreiz, der Arbeitnehmern mit einem Bruttoeinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze zugutekommt. Sie ermöglicht es, dass Arbeitgeberbeiträge zur bAV unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und sozialversicherungsfrei geleistet werden können. Ziel ist es, die Attraktivität der bAV für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zu erhöhen und so die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in dieser Zielgruppe zu fördern.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit die Geringverdienerförderung in Anspruch genommen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einkommensgrenze: Der Arbeitnehmer darf im Kalenderjahr ein Bruttoeinkommen von derzeit 2.575 Euro monatlich (Stand: 2024) nicht überschreiten. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Arbeitgeberbeitrag: Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss zur bAV leisten. Dieser Zuschuss muss mindestens 240 Euro pro Jahr betragen, um die Förderung zu erhalten.
  • Durchführungsweg: Die Förderung gilt für alle fünf Durchführungswege der bAV (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung).
  • Vertragliche Vereinbarung: Die bAV muss auf einer vertraglichen Grundlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, z. B. durch eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung.

Steuerliche Behandlung der Geringverdienerförderung

Die Geringverdienerförderung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber steuerliche Vorteile:

  • Für den Arbeitnehmer:
    • Die Arbeitgeberbeiträge zur bAV sind bis zu einer Höhe von 480 Euro pro Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eigene Beiträge leistet.
    • Eigene Beiträge des Arbeitnehmers (z. B. durch Entgeltumwandlung) sind zusätzlich möglich und können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden (z. B. durch die Riester-Förderung oder die steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen).
  • Für den Arbeitgeber:
    • Die Arbeitgeberbeiträge zur bAV sind als Betriebsausgaben abziehbar und mindern somit die steuerliche Bemessungsgrundlage.
    • Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine Förderung nach § 100 EStG erhalten. Dabei handelt es sich um eine direkte staatliche Zulage in Höhe von 30 % des Arbeitgeberbeitrags, maximal jedoch 144 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Diese Zulage wird dem Arbeitgeber erstattet und ist nicht an den Arbeitnehmer weiterzugeben.

Wichtig: Die steuerliche Förderung ist an die Einhaltung der Einkommensgrenze und der Mindestbeitragshöhe gebunden. Überschreitet der Arbeitnehmer die Einkommensgrenze, entfällt die Förderung rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

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Praktische Umsetzung der Geringverdienerförderung

Die Umsetzung der Geringverdienerförderung erfordert eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Folgende Schritte sind zu beachten:

  1. Prüfung der Einkommensgrenze: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Einkommensgrenze von 2.575 Euro monatlich nicht überschreitet. Hierzu sind regelmäßige Gehaltsabrechnungen und ggf. Prognosen für das Kalenderjahr erforderlich.
  2. Vereinbarung der bAV: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine Vereinbarung über die bAV treffen. Diese kann individuell oder kollektiv (z. B. durch Tarifvertrag) erfolgen.
  3. Festlegung des Arbeitgeberbeitrags: Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss von mindestens 240 Euro pro Jahr leisten. Dieser kann als fester Betrag oder als prozentualer Anteil des Bruttoeinkommens vereinbart werden.
  4. Meldung an die Finanzbehörden: Der Arbeitgeber muss die geleisteten Beiträge und die Einhaltung der Einkommensgrenze gegenüber den Finanzbehörden dokumentieren. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Lohnsteueranmeldung.
  5. Beantragung der Förderung: Die staatliche Zulage nach § 100 EStG muss vom Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.

Vorteile der Geringverdienerförderung

Die Geringverdienerförderung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zahlreiche Vorteile:

  • Für Arbeitnehmer:
    • Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberbeiträge erhöhen die Nettoleistung der bAV.
    • Zusätzliche Altersvorsorge ohne eigene finanzielle Belastung (sofern der Arbeitgeber den Mindestbeitrag leistet).
    • Förderung durch den Staat erhöht die Attraktivität der bAV.
  • Für Arbeitgeber:
    • Steuerliche Vorteile durch die Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgaben.
    • Staatliche Zulage nach § 100 EStG reduziert die Kosten der bAV.
    • Förderung der Mitarbeiterbindung und -motivation durch attraktive Sozialleistungen.
    • Einfache Umsetzung durch bestehende bAV-Strukturen.

Grenzen und Herausforderungen

Trotz der Vorteile gibt es einige Herausforderungen bei der Umsetzung der Geringverdienerförderung:

  • Einkommensgrenze: Die starre Einkommensgrenze kann dazu führen, dass Arbeitnehmer, die nur geringfügig darüber liegen, keine Förderung erhalten. Dies kann als ungerecht empfunden werden.
  • Dokumentationsaufwand: Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Einkommensgrenze und der Mindestbeitragshöhe sorgfältig dokumentieren, um die Förderung zu erhalten. Dies kann administrativen Aufwand verursachen.
  • Komplexität: Die steuerlichen Regelungen sind komplex und erfordern eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Fehler können zu Rückforderungen oder steuerlichen Nachteilen führen.
  • Geringe Bekanntheit: Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich der Geringverdienerförderung nicht bewusst, was die Verbreitung der bAV in dieser Zielgruppe einschränkt.

Fazit

Die Geringverdienerförderung ist ein wichtiges Instrument, um die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen attraktiver zu gestalten. Durch steuerliche Anreize und staatliche Zulagen wird der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge gefördert, ohne dass der Arbeitnehmer selbst finanziell belastet wird. Arbeitgeber profitieren von steuerlichen Vorteilen und können durch die Förderung die Mitarbeiterbindung stärken. Dennoch erfordert die Umsetzung eine sorgfältige Planung und Dokumentation, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber lohnt es sich, die Möglichkeiten der Geringverdienerförderung zu prüfen und in die bAV-Strategie zu integrieren. Eine fachkundige Beratung durch Steuerberater oder bAV-Experten kann dabei helfen, die optimale Lösung zu finden.

FAQ

Häufige Fragen

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