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Für Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

FAQ Direktversicherung – Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung

Alles Wichtige zur Direktversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Bezugsberechtigter im Leistungsfall. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder gemeinsam getragen werden.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt.
  • Sie bietet steuerliche Vorteile für beide Parteien.
  • Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen.
  • Die Direktversicherung kann als Kapital- oder Rentenversicherung gestaltet werden.
  • Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung.

Rechtlich basiert die Direktversicherung auf § 1b Abs. 2 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) und ist ein versicherungsförmiger Durchführungsweg. Sie unterliegt den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und wird von einem Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt.

Wie funktioniert die Direktversicherung?

Der Ablauf einer Direktversicherung gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Vereinbarung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die Einrichtung einer Direktversicherung, meist im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags.
  2. Vertragsabschluss: Der Arbeitgeber schließt eine Versicherungspolice bei einem Lebensversicherer ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Bezugsberechtigter.
  3. Beitragszahlung: Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber gezahlt (arbeitgeberfinanziert) oder vom Bruttoentgelt des Arbeitnehmers einbehalten (Entgeltumwandlung).
  4. Steuerliche Behandlung: Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
  5. Leistungsphase: Mit Eintritt des Versorgungsfalls (z. B. Rentenbeginn) erhält der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die vereinbarten Leistungen aus der Versicherung.
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Vorteile der Direktversicherung

Die Direktversicherung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer verschiedene Vorteile:

  • Für Arbeitnehmer:
    • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge (innerhalb der gesetzlichen Grenzen).
    • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Kapitalwahlrecht, Hinterbliebenenabsicherung).
    • Unverfallbarkeit der Ansprüche nach § 1b BetrAVG.
    • Portabilität bei Arbeitgeberwechsel (§ 4 BetrAVG).
  • Für Arbeitgeber:
    • Einfache Verwaltung im Vergleich zu anderen Durchführungswegen.
    • Reduzierung der Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsersparnis.
    • Attraktivität als Mitarbeiterbindungsinstrument.
    • Keine Bilanzierungspflicht (außer bei Pensionsfonds oder Pensionskassen).

Rahmenbedingungen und Grenzen

Die Direktversicherung unterliegt bestimmten gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen:

  • Beitragshöhe: Die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ist auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (2024: 7.128 € pro Jahr).
  • Sozialversicherungsfreiheit: Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
  • Unverfallbarkeit: Ansprüche aus einer Direktversicherung sind nach § 1b BetrAVG unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und die Versorgungszusage mindestens drei Jahre bestanden hat.
  • Insolvenzschutz: Ansprüche aus einer Direktversicherung sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Direktversicherung vs. andere Durchführungswege

Die Direktversicherung ist einer von fünf gesetzlich anerkannten Durchführungswegen der bAV. Im Vergleich zu anderen Wegen wie der Unterstützungskasse, der Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder der Direktzusage bietet sie folgende Besonderheiten:

  • Einfachheit: Geringerer Verwaltungsaufwand als bei einer Direktzusage oder Unterstützungskasse.
  • Flexibilität: Möglichkeit der Entgeltumwandlung und individuelle Vertragsgestaltung.
  • Sicherheit: Versicherungstechnische Risiken (z. B. Langlebigkeit) werden vom Versicherer getragen.
  • Kosten: Abschluss- und Verwaltungskosten sind transparent und werden vom Versicherer erhoben.

Häufige Fragen zur Direktversicherung

Im Folgenden werden einige der häufigsten Fragen zur Direktversicherung beantwortet.

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