bAV.Software
grundlagen
Für Payroll und Entgeltabrechnung

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung in der Lohnabrechnung

Antworten für Payroll und Entgeltabrechnung – von der Umwandlung bis zum Zuschuss.

Diese Seite bündelt wiederkehrende Fragen aus der Entgeltabrechnung zur betrieblichen Altersversorgung und ordnet die maßgeblichen Regelungen ein.

Auf einen Blick
Lesedauer ca. 2 Min.

Die wichtigsten Fakten

  • Die bAV ist ein wichtiger Bestandteil der Lohnabrechnung.
  • Es gibt verschiedene Durchführungswege für die bAV.
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte sind zu beachten.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentrales Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. In der Lohnabrechnung gibt es jedoch oft Unsicherheiten und Fragen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte und gibt praxisnahe Antworten.

Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dazu dient, die gesetzliche Rente aufzustocken. Sie kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden, etwa durch Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Jeder Durchführungsweg hat seine eigenen Besonderheiten, die in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Steuerliche Behandlung der bAV

Ein zentraler Aspekt der bAV in der Lohnabrechnung ist die steuerliche Behandlung. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei. Dies bedeutet, dass diese Beiträge nicht der Lohnsteuer unterliegen und somit den zu versteuernden Lohn mindern. Arbeitnehmer profitieren daher von einer immediate Steuerersparnis.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Neben der steuerlichen Behandlung sind auch die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der bAV von Bedeutung. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel sozialversicherungsfrei, sofern sie die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass diese Beiträge nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen und somit die Sozialversicherungsbeiträge mindern.

Praktische Umsetzung in der Lohnabrechnung

Jetzt aktiv werden

Bestand digitalisieren, Risiken erkennen

Lassen Sie Ihre bAV in wenigen Minuten KI-gestützt analysieren oder erkunden Sie die Plattform.

  • DSGVO-konform
  • Ergebnis in Minuten
  • KI-gestützt

Die praktische Umsetzung der bAV in der Lohnabrechnung erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine sorgfältige Dokumentation. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Dies umfasst die korrekte Angabe der steuer- und sozialversicherungsfreien Beträge sowie die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Abrechnung der bAV. Ein häufiger Fehler ist beispielsweise die Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen für steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge. Um solche Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen genau zu kennen und die Lohnabrechnung sorgfältig zu prüfen.

Fazit

Die betriebliche Altersversorgung ist ein komplexes Thema, das in der Lohnabrechnung besondere Aufmerksamkeit erfordert. Durch eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine sorgfältige Umsetzung können Arbeitgeber jedoch sicherstellen, dass die bAV korrekt abgewickelt wird und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Vorteilen profitieren.

Rechengrößen 2026 in der Abrechnung

Größe 2026Wert
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung101.400 Euro pro Jahr
Steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG (8 Prozent der BBG)8.112 Euro pro Jahr / 676 Euro pro Monat
Sozialversicherungsfrei (4 Prozent der BBG)4.056 Euro pro Jahr / 338 Euro pro Monat

Typische Abrechnungsfälle

  • Beitrag über 4 Prozent der BBG: steuerfrei bis 8 Prozent, aber beitragspflichtig oberhalb 4 Prozent.
  • Einmalzahlungen: Umwandlung möglich, Grenzen gelten jahresbezogen.
  • Elternzeit und Ruhen: Beitragsfreistellung dokumentieren.
  • Austritt: Übertragung oder private Fortführung im Abrechnungssystem sauber beenden.
FAQ

Häufige Fragen

Ja, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei. Dies bedeutet, dass diese Beiträge nicht der Lohnsteuer unterliegen.

Nein, Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel sozialversicherungsfrei, sofern sie die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Es gibt verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung, etwa durch Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds.

Wenn die Höchstgrenzen für steuerfreie Beiträge überschritten werden, unterliegen die überschreitenden Beträge der Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht.

Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden in der Lohnabrechnung als steuer- und sozialversicherungsfreie Beträge ausgewiesen, sofern sie die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten.

Quellen

Zuletzt inhaltlich aktualisiert am 31.08.2026. Quellen zu diesem Zeitpunkt abgerufen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Bestand digitalisieren, Risiken erkennen

Lassen Sie Ihre bAV in wenigen Minuten KI-gestützt analysieren oder erkunden Sie die Plattform.