Direktversicherung und Pensionskasse sind die mit Abstand häufigsten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Beide funktionieren versicherungsförmig, beide nutzen §3 Nr. 63 EStG – doch in puncto Garantien, Flexibilität und Kosten unterscheiden sie sich teils deutlich. Dieser Vergleich zeigt, wann welcher Weg sinnvoll ist.
Gemeinsamkeiten
- Beiträge bis 8 % BBG steuerfrei (§3 Nr. 63 EStG).
- SV-frei bis 4 % BBG.
- AG-Pflichtzuschuss von 15 % gilt für beide.
- Auszahlung als Rente oder Kapitalwahlrecht möglich.
- Beiträge in der Auszahlungsphase voll nachgelagert zu versteuern.
Unterschiede im Detail
Direktversicherung
Klassischer Versicherungsvertrag (Lebensversicherung) zwischen Arbeitgeber und Versicherer zugunsten des Mitarbeitenden. Sehr breit verfügbar, einfache Verwaltung, hohe Tarifvielfalt (klassisch, fondsgebunden, Indexpolice).
Pensionskasse
Eigenständige Versorgungseinrichtung – häufig regulierte Pensionskasse mit Tarifvertragsbezug. Strenger reguliert, oft mit attraktiven Konditionen für tarifgebundene Branchen (z. B. Chemie, Metall).
Wann welcher Weg?
Direktversicherung ist ideal für KMU mit heterogener Belegschaft. Pensionskassen lohnen sich vor allem in tarifgebundenen Branchen oder bei kollektiven Versorgungswerken.
