Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Betrags zu leisten – sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Regelung gilt für alle Neuverträge seit 2019 und seit 2022 auch für Altverträge.
Der Arbeitgeberzuschuss ist keine freiwillige Leistung mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht nach §1a Abs. 1a BetrAVG. Arbeitgeber, die diesen Zuschuss nicht gewähren, setzen sich erheblichen Haftungsrisiken aus.
In der Praxis bedeutet dies: Bei einer Entgeltumwandlung von 200€ monatlich muss der Arbeitgeber mindestens 30€ als Zuschuss beisteuern. Viele Arbeitgeber gehen darüber hinaus und bieten höhere Zuschüsse als Instrument der Mitarbeiterbindung.
Unsere KI-gestützte Plattform prüft automatisch, ob Ihre bestehenden Versorgungsordnungen die aktuelle Gesetzeslage korrekt abbilden und identifiziert Handlungsbedarf bei der Zuschussgewährung.
Besonders wichtig: Die Dokumentationspflichten haben sich verschärft. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie ihre Mitarbeitenden über den Anspruch auf Entgeltumwandlung informiert haben. Unsere Dokumenten-Engine erstellt diese Nachweise automatisch.
