Im Handwerk ist der Fachkräftemangel akut. Wer qualifizierte Mitarbeitende halten will, muss Mehrwert bieten – über das Gehalt hinaus. Die bAV ist hierfür eines der effektivsten Instrumente. Sie kostet den Betrieb wenig (durch SV-Ersparnis), bindet Mitarbeitende langfristig und ist steuerlich vorteilhaft.
Warum gerade Handwerksbetriebe von bAV profitieren
- Hohe Geringverdiener-Quote → §100 EStG-Förderung (30 % Steuerzuschuss).
- Starker Wettbewerb um Fachkräfte → bAV als Differenzierungsmerkmal.
- Hohe SV-Ersparnis durch volle Beitragsumwandlung möglich.
- Tarifbindung (Bau, Elektro, Sanitär) erleichtert die Implementierung.
Schritt-für-Schritt-Implementierung
1. Tarifvertrag prüfen
In vielen Gewerken (z. B. Bau-Tarifvertrag, Elektrohandwerk) gibt es bereits tarifliche bAV-Lösungen wie ZVK oder SOKA-BAU.
2. Versorgungswerk wählen
Für nicht-tarifgebundene Betriebe ist die Direktversicherung mit AG-Zuschuss optimal.
3. Belegschaft informieren
Persönliche Gespräche oder Mitarbeiter-Portal – wichtig: Dokumentation jeder Information.
Spezialfall: §100 EStG für Geringverdienende
Mitarbeitende bis ca. 2.575 € Brutto profitieren von der Geringverdiener-Förderung. Der Arbeitgeber erhält 30 % seines Beitrags als Steuerzuschuss zurück – effektive Eigenkosten oft unter 50 %.
