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bAV im Handwerk einführen – Praxisleitfaden für Meisterbetriebe

8 Min. Branchennews9. April 2026

Im Handwerk ist der Fachkräftemangel akut. Wer qualifizierte Mitarbeitende halten will, muss Mehrwert bieten – über das Gehalt hinaus. Die bAV ist hierfür eines der effektivsten Instrumente. Sie kostet den Betrieb wenig (durch SV-Ersparnis), bindet Mitarbeitende langfristig und ist steuerlich vorteilhaft.

Warum gerade Handwerksbetriebe von bAV profitieren

  • Hohe Geringverdiener-Quote → §100 EStG-Förderung (30 % Steuerzuschuss).
  • Starker Wettbewerb um Fachkräfte → bAV als Differenzierungsmerkmal.
  • Hohe SV-Ersparnis durch volle Beitragsumwandlung möglich.
  • Tarifbindung (Bau, Elektro, Sanitär) erleichtert die Implementierung.

Schritt-für-Schritt-Implementierung

1. Tarifvertrag prüfen

In vielen Gewerken (z. B. Bau-Tarifvertrag, Elektrohandwerk) gibt es bereits tarifliche bAV-Lösungen wie ZVK oder SOKA-BAU.

2. Versorgungswerk wählen

Für nicht-tarifgebundene Betriebe ist die Direktversicherung mit AG-Zuschuss optimal.

3. Belegschaft informieren

Persönliche Gespräche oder Mitarbeiter-Portal – wichtig: Dokumentation jeder Information.

Spezialfall: §100 EStG für Geringverdienende

Mitarbeitende bis ca. 2.575 € Brutto profitieren von der Geringverdiener-Förderung. Der Arbeitgeber erhält 30 % seines Beitrags als Steuerzuschuss zurück – effektive Eigenkosten oft unter 50 %.

Häufige Fragen

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